Das Endothel bildet die sehr dünne einschichtige Zelllage und die damit am weitesten innen gelegene Schicht der Hornhaut. Die Endothelzellen halten die Transparenz der Hornhaut aufrecht.
Das Hornhautendothel sieht aus wie Honigwaben und nur in dieser Form sind sie biologisch unversehrt. Diese sind etwa 5 µm dick und haben einen Durchmesser von ca. 20 µm. Zellen, die andere Formen annehmen, sind geschädigt und funktionieren nicht mehr in vollem Umfang.
Die Zelldichte beträgt in den ersten Lebensjahren etwa 4000 Zellen/mm² und sinkt dann im Erwachsenenalter auf etwa 2000 Zellen/mm². Krankhafte Prozesse (z. B. ausgelöst durch Sauerstoffarmut durch weiche Kontaktlinsen) verändern die Zellform und Zellzahl unwiederbringlich und gefährden das Sehen.
Normalerweise diffundiert die Flüssigkeit aus dem Inneren des Auges (aus dem Kammerwasser) langsam in die mittlere Hornhautschicht (Stroma). Das Endothel pumpt diese Flüssigkeit wieder aus dem Stroma heraus. Ohne diese Pumpfunktion würde die Hornhaut aufquellen und schließlich eintrüben. Im gesunden Auge besteht ein Gleichgewicht zwischen dem in das Stroma einströmenden und durch das Endothel wieder herausgepumpten Kammerwassers. Im Vergleich zum Epithel (äußere Hornhautschicht) besitzt das Endothel kaum Fähigkeiten zur Regeneration. Ist die Anzahl der zerstörten Endothelzellen zu groß, entwickelt sich ein Hornhautödem und schließlich droht eine dauerhafte Eintrübung und eine Erblindung. Die Hornhautübertragung (Keratoplastik) stellt dann die derzeit einzige Therapiemöglichkeit dar.
Eine Schädigung des Endothels kann sich entwickeln bei erhöhter UV-Strahlung, im Rahmen von Stoffwechselerkrankungen, nach Operationen und durch Chemikalien, z.B. langdauernde Anwendung von Augentropfen.
Auch Kontaktlinsenträger unterliegen einem erhöhten Risiko, deshalb sollten Kontaktlinsenträger einmal jährlich eine Biomikroskopie des Endothels durchführen lassen.
Wichtig ist eine solche Untersuchung auch vor Augenoperationen, z.B. refraktiven Eingriffen oder einer Operation des grauen Stars.
Die Untersuchung ist völlig schmerzfrei, die Augen werden dabei nicht berührt. Es besteht anschließend keine Beeinträchtigung im Straßenverkehr.
Auch durch sportliche Leistungen unter wenig gasdurchlässigen Linsen kann es zu Endothelschädigungen kommen, die auf Dauer irreversibel werden können.
Lange vor der eigentlichen Netzhautablösung treten bei einem Teil der Betroffenen Veränderungen in der äußeren Netzhaut auf: Das geschieht in erhöhtem Ausmaß bei Kurzsichtigen. Diese Veränderungen können vom Augenarzt im Rahmen der Früherkennung erkannt und nötigenfalls vorsorglich behandelt werden. Es genügt dann in der Regel eine ambulante Laserbehandlung, um die spätere gefährliche Netzhautablösung und damit den Verlust des Sehens abzuwenden.
Andere individuelle Gesundheitsleistungen werden erst nach einer ersten ärztlichen Untersuchung wichtig, um Grauzonen zwischen Erkrankung und Gesundheit zu erhellen oder um Krankheitsverläufe besser bewerten zu können. Hierzu gehören die Messung
der Hornhautdicke bei Grünem Star oder eine Sehnervenfaseranlyse mit Messung krankheitsbedingter Volumenreduktion. Auch die Schichtung der Macula (Stelle des schärfsten Sehens) bei beginnender altersbedingter Degeneration oder des Sehnervens bei Grünem Star gehören mittels optischer Cohärenztomografie zu den Untersuchungen, die viel früher als die üblichen Kontrollen des Gesichtsfeldes wichtige und wertvolle Erkenntnisse über den Erfolg einer eingeschlagenen Therapie liefern.
Individuelle Gesundheitsleistungen dürfen nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet werden. Sie erhalten daher eine Rechnung nach der offiziellen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und die Sicherheit Ihres ärztlichen Befundes.
Die gesetzliche Krankenversicherung gewährt lediglich einen ausreichenden Versicherungsschutz für medizinisch notwendige Leistungen.
Ausreichend ist nicht optimal. In der Augenheilkunde bedeutet dies, dass Vorsorgeuntersuchungen (z. B. Grüner Star/Glaukom) und viele neue moderne diagnostische Verfahren (z. B. Optische Cohärenztomografie zur Verlaufskontrolle der Maculadegeneration) nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt werden.