Laserbehandlung bei medizinischer Indikation
Die Praxis versteht sich als Schwerpunktpraxis für Laseranwendungen am Auge und ist entsprechend innovativ ausgerüstet.
Eine notwendige Therapie wird stets schonend und nach strenger Indikation durchgeführt. Sie ist somit auch eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung ohne Zuzahlung des Patienten.
Sie finden hier eine vollständige adäquate Versorgung vor z. B. bei
- Diabetes mellitus (Zuckererkrankung)
- Netzhautschädigung (z. B. Netzhautlöcher)
- Maculaerkrankungen
- Nachstar nach Operation des grauen Stares
- Engwinkelglaukom (Form des Grünen Stares)
- Weitwinkelglaukom (Form des Grünen Stares)